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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ausschliesslich Inhalt eines mit Elaborate Bytes AG, nachfolgend als EB bezeichnet,
geschlossenen Vertrages, ohne dass ein Widerspruch gegen entgegenstehende Geschäftsbedingungen erklärt werden muss. Andere
Geschäftsbedingungen, Änderungen unserer Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn dies von EB
ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.
Die folgenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsort, Angebot, Bestellung und Vertragsschluss, Lieferung, Ausführung,
Verzug und Schadensersatz sowie Fälligkeit, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung, gelten für alle unter Absatz
"Verkaufsbedingungen" genannten Verträge mit EB soweit nicht dort im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus Vertragsverhältnissen mit EB ist Cham, Schweiz.
Alleiniger Gerichtsstand ist Cham, Schweiz.
Angebot, Bestellung, Vertragsschluss
Die Angebote von EB sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung oder der Ausführung des
Auftrages/der Bestellung zustande. Bei Rücktritt vom Auftrag/von der Bestellung kann EB 10% des Auftragswertes/Bestellwertes
sowie die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen
Lieferung, Ausführung, Verzug, Schadensersatz
Liefer- und Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung wegen Verzuges kommt nur in Betracht, wenn Liefer-
oder Ausführungstermine ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
Im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung ist der Ersatz von Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig. EB kann bei Lieferstörungen, die in den Zuständigkeitsbereich Dritter fallen, den Rücktritt vom Vertrag erklären,
ohne dass eine Schadensersatzpflicht entsteht.
Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Rechnungen von EB werden mit Zugang fällig.
Die Rechnungsendbeträge sind sofort nach Rechnungstellung in einer Summe zahlbar. Auf Rechnungen von EB ausgewiesene
Zahlungsbedingungen gelten vorrangig.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, wird der gesamte noch ausstehende Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Nach
fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung, kann EB vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
Die Forderung von EB wird im Verzugsfall mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Bundesbank verzinst. Das Recht
einen höheren Zinssatz nachzuweisen bleibt unberührt.
Die Aufrechnung mit Ansprüchen gegen EB ist nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von EB
schriftlich anerkannt wurden.
Zurückbehaltungsrechte wegen eines Gegenanspruches werden hiermit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt
Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher EB aus dem Vertragsverhältnis zustehender Ansprüche Eigentum
von EB.
Die Forderung aus dem Weiterverkauf des von EB gelieferten Gegenstandes wird hiermit einschliesslich sämtlicher Nebenrechte in
Höhe der Forderung von EB an EB abgetreten. Bei Zugriffen Dritter auf die verkauften Gegenstände, ist der Kunde verpflichtet,
EB unverzüglich zu benachrichtigen.
Auslieferung, Abholung und Versand
Soweit die Auslieferung von Gegenständen vereinbart wurde, erfolgt diese zu den im Einzelfall vereinbarten Konditionen.
Auslieferung, Abholung und Versand erfolgen auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrübergang tritt mit Bereitstellung des Liefergutes
bei Abholung, bzw. Übergabe des Liefergutes an die Transportperson ein. Das gilt auch, wenn der Transport durch Angestellte
oder Mitarbeiter von EB erfolgt.
Abnahme und Annahmeverzug
Wird der Vertragsgegenstand nicht rechtzeitig abgenommen, kann EB nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ohne Nachweis kann EB eine Entschädigung von 10%
des vereinbarten Preises fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe bzw. Auslieferung.
Für elektronische Bauteile auf Halbleiterbasis gelten die besonderen Bedingungen unter Absatz "Verkaufsbedingungen".
Für Software übernimmt EB die Gewährleistung nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich tauglich
ist. Im übrigen ist eine Gewährleistung für Software ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel sind binnen fünf Werktagen ab Übergabe des Kaufgegenstandes anzuzeigen. Bei Überschreitung dieser Frist
ist EB von der Mängelhaftung befreit.
EB ist berechtigt, die Mängelbehebung zunächst wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Wandelung
(Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes) kommen erst nach fehlgeschlagener
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung in Betracht.
Der Kunde hat EB im Gewährleistungsfall die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der
Gewährleistungsgegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung bereitsteht.
Etwaige Aufwendungen/Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nachbesserung entstehen, übernimmt EB nur nach vorheriger
Rücksprache. Auf besonders hohe Aufwendungen/Kosten hat der Kunde vor dem Anfall hinzuweisen.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die zurückzuführen sind auf Beschädigung durch den Kunden, falschen
Anschluss, wenn dieser nicht von EB vorgenommen wurde, falsche Bedienung, höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) oder Verschleiss bei
Überbeanspruchung mechanischer Teile.
EB ist berechtigt, den entstandenen Aufwand zu berechnen, wenn sich bei Überprüfung eines Mangels herausstellt, dass dieser von
der Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn ohne Zustimmung von EB von einem Dritten ein Eingriff in das Gewährleistungsgut
vorgenommen wird.
Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden einschliesslich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden (z.B. Datenverlust)
und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung von EB ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Für elektronische Bauteile auf Halbleiterbasis, (z.B. Microprozessoren, Dioden, Transistoren), die nicht in eine Schaltung
intergriert sind (Einzelteile), übernimmt EB keine Gewährleistung. Soweit der Hersteller solcher Bauteile in Ausnahmefällen
eine Gewährleistung übernimmt, bleibt diese unberührt.
Salvatorische Klausel
Von der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
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